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Rasenmäher-Verbot wegen Igeln - kommt das bald auch in Biberach?

In einigen deutschen Städten ist es schon beschlossene Sache: Ein Verbot von Mährobotern oder motorisierten Rasenmähern zu bestimmten Zeiten, um Igel zu schützen. In Leipzig, Köln, Nuthetal oder Göttingen ist das sogenannte Nachtfahrverbot bereits in Kraft. Doch was ist mit Biberach? Könnte ein solches Verbot bald auch bei uns gelten? Dieser Blogbeitrag liefert dir alle Hintergründe, Beispiele aus anderen Regionen und den aktuellen Stand in Biberach.

Warum überhaupt ein Verbot?

Der Grund ist so einfach wie ernst: Igel sind nachtaktive Tiere, die sich bei Gefahr nicht in Sicherheit bringen, sondern sich einrollen. Genau das wird ihnen oft zum Verhängnis, wenn sie nachts von leisen Mährobotern oder anderen Mähgeräten überrollt werden. Verletzungen oder sogar der Tod sind die Folge. Deshalb haben viele Kommunen bereits reagiert.

Wo ist das Verbot schon umgesetzt?

In Köln dürfen Mähroboter seit Herbst 2024 nicht mehr nachts betrieben werden. Die Regel: Kein Einsatz 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Auch Leipzig hat im April 2025 ein Verbot erlassen - dort hatte es im Vorjahr rund 400 gemeldete Igel-Unfälle gegeben.

Weitere Städte mit ähnlichen Regelungen sind:

  • Göttingen
  • Münster (geplant seit Juni 2025)
  • Nuthetal und Borkheide in Brandenburg
  • Mainz, Erfurt, Magdeburg

Viele Kommunen setzen dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz und ergänzen es durch lokale Allgemeinverfügungen. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen.

Was heißt das für Biberach?

In Biberach gibt es bisher noch kein offizielles Mähverbot. Doch das Thema wird auch hier präsenter. Die Stadtverwaltung verweist in ihrer Grünflächenpflege bereits auf naturnahe Gestaltung und den Schutz von Kleintieren. Auch der lokale Tierschutzverein informiert seit Jahren über Igel und bietet Hilfe für verletzte Tiere an.

Ob ein Verbot kommt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Politischer Wille im Gemeinderat
  • Druck durch Bürgerinitiativen
  • Empfehlungen der unteren Naturschutzbehörde
  • Vorbilder aus anderen Kommunen

Die rechtliche Grundlage dafür wäre vorhanden: Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt solche Verbote. Die Umsetzung könnte durch eine Allgemeinverfügung erfolgen - wie in Leipzig.

Chancen für Biberach

Ein solches Verbot könnte Biberach als tierfreundliche und nachhaltige Stadt positionieren. Gleichzeitig wäre es ein Beitrag zum Artenschutz und würde mit den Klimazielen der Stadt harmonieren.

Vorteile wären:

  • Klarheit für Bürger:innen beim Einsatz von Gartengeräten
  • Reduzierung von Igel-Verletzungen
  • Positive Außenwirkung für Tourismus & Umweltbewusstsein

Wie wäre ein Verbot umsetzbar?

Eine mögliche Regelung könnte so aussehen:

  • Verbot des Einsatzes von Mährobotern und motorisierten Rasenmähern von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
  • Geltung für alle privaten und öffentlichen Flächen
  • Ausnahmen für professionelle Gartenpflege mit Nachweis
  • Bußgelder bei Verstoß zwischen 500 und 1.000 Euro

Was kannst du tun?

Wenn du ein Verbot unterstützen willst, kannst du aktiv werden:

  • Sprich mit deinem Gemeinderat oder Umweltamt
  • Unterstütze lokale Vereine wie NABU oder den Tierschutzverein Biberach
  • Teile Infos in Social Media mit dem Hashtag #IgelBiberach
  • Lass Mähroboter nachts einfach ausgeschaltet - auch ohne Pflicht

Fazit: Kommt das Mähverbot bald auch nach Biberach?

Noch ist nichts beschlossen - aber die Zeichen stehen gut. Immer mehr Städte machen vor, wie es geht. Die Diskussion ist auch in Biberach angekommen. Wenn der politische Wille da ist und die Bürger mitziehen, könnte ein Rasenmäher-Verbot zum Schutz von Igeln bald auch bei uns Realität sein.

Bleib dran und informier dich weiter - denn Naturschutz beginnt vor der eigenen Haustür.

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