Grunderwerbsteuer


Was Käufer in Biberach, Ulm und Memmingen wissen müssen

Grunderwerbsteuer – was Käufer in Biberach, Ulm und Memmingen wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienkauf – und wird dennoch häufig unterschätzt. Wer in Biberach, Ulm oder Memmingen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt, muss diese Steuer zusätzlich zum Kaufpreis einplanen. Sie fällt einmalig an, ist gesetzlich geregelt und kann je nach Bundesland einen erheblichen Kostenfaktor darstellen.

In diesem Glossarbeitrag erkläre ich verständlich, was die Grunderwerbsteuer ist, wie hoch sie in Baden-Württemberg und Bayern ausfällt und worauf Käufer achten sollten.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Sie wird fällig, sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Ohne den Nachweis der Zahlung erfolgt keine Umschreibung im Grundbuch – der Käufer wird also nicht als Eigentümer eingetragen.

Kurz gesagt:
Ohne Grunderwerbsteuer kein Eigentumsübergang.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet:

Baden-Württemberg (z. B. Biberach an der Riß und Ulm): 5,0 %
Bayern (z. B. Memmingen): 3,5 %

Beispiel:

Kaufpreis einer Eigentumswohnung in Biberach: 400.000 €
→ Grunderwerbsteuer (5,0 %): 20.000 €

In Memmingen läge die Steuer bei gleichem Kaufpreis bei 14.000 €.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Grundsätzlich gilt:

Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer
Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag sind zwar möglich, in der Praxis aber selten

Das Finanzamt fordert die Steuer meist 2–6 Wochen nach dem Notartermin an. Nach Zahlung erhält der Notar die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Grundbucheintragung ist.

Was gehört zur Bemessungsgrundlage?

Die Grunderwerbsteuer wird auf den beurkundeten Kaufpreis berechnet. Dazu zählen:

  • Grundstück
  • Gebäude
  • fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile

Nicht steuerpflichtig sind:

bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Möbel),
wenn dieses realistisch und nachvollziehbar im Kaufvertrag separat ausgewiesen wird.

Gerade hier lohnt sich eine saubere vertragliche Gestaltung, um die Steuerlast nicht unnötig zu erhöhen.

Grunderwerbsteuer bei Neubau und Bauträgerobjekten

Beim Kauf eines Grundstücks mit Bauverpflichtung (z. B. Bauträgervertrag) wird die Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Baukosten zusammen erhoben.
Wird das Grundstück hingegen zuerst separat und ohne Bauverpflichtung gekauft, fällt die Steuer nur auf den Grundstückspreis an.

Das kann – je nach Konstellation – mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten.
Bedeutung der Grunderwerbsteuer für Finanzierung und Kaufentscheidung

Die Grunderwerbsteuer:

  • ist nicht finanzierbar über staatliche Förderungen
  • muss meist aus Eigenkapital bezahlt werden
  • beeinflusst die Gesamtkalkulation und Finanzierbarkeit erheblich

Gerade in gefragten Märkten wie Biberach oder Ulm sollten Käufer frühzeitig prüfen, ob Kaufpreis + Nebenkosten realistisch tragbar sind.

Fazit: Grunderwerbsteuer realistisch einplanen

Die Grunderwerbsteuer ist ein fixer Bestandteil jedes Immobilienkaufs und sollte von Anfang an korrekt einkalkuliert werden. Wer die regionalen Unterschiede kennt, den Kaufvertrag sauber gestaltet und frühzeitig plant, vermeidet finanzielle Überraschungen und Verzögerungen beim Eigentumsübergang.