Erbschaftsteuer
Verständlich erklärt
Erbschaftsteuer – verständlich erklärt
Was ist die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn Vermögen durch eine Erbschaft auf eine andere Person übergeht. Besteuert wird nicht der Nachlass insgesamt, sondern der jeweilige Erwerb des einzelnen Erben. Zum steuerpflichtigen Vermögen zählen neben Geld und Wertpapieren insbesondere Immobilien – häufig der größte Vermögenswert im Nachlass.
Gerade in Regionen mit stabilen Immobilienpreisen wie Biberach an der Riß, Ulm oder Memmingen spielt die Erbschaftsteuer bei geerbten Häusern und Wohnungen eine zentrale Rolle.
Gerade in Regionen mit stabilen Immobilienpreisen wie Biberach an der Riß, Ulm oder Memmingen spielt die Erbschaftsteuer bei geerbten Häusern und Wohnungen eine zentrale Rolle.
Wann fällt Erbschaftsteuer an?
Erbschaftsteuer fällt an, wenn:
- der Wert des Erbes die gesetzlichen Freibeträge übersteigt
- der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- oder sich die geerbte Immobilie in Deutschland befindet
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Ehepartner: 500.000 EUR
- Kinder: 400.000 EUR pro Kind
- Enkel: 200.000 EUR
- Geschwister: 20.000 EUR
- Nicht verwandte Personen: 20.000 EUR
Wie wird eine Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet?
Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach dem Bewertungsgesetz. Je nach Objektart kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
- Vergleichswertverfahren (z. B. Eigentumswohnungen)
- Sachwertverfahren (z. B. Einfamilienhäuser)
- Ertragswertverfahren (z. B. vermietete Mehrfamilienhäuser)
Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum
Eine wichtige Ausnahme betrifft das Familienheim:
Ehepartner oder Kinder können eine Immobilie steuerfrei erben,
wenn sie diese unverzüglich selbst nutzen
und die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen
Bei Verstößen gegen diese Frist kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.
Ehepartner oder Kinder können eine Immobilie steuerfrei erben,
wenn sie diese unverzüglich selbst nutzen
und die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen
Bei Verstößen gegen diese Frist kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.
Erbschaftsteuer bei Verkauf der Immobilie
Wird eine geerbte Immobilie verkauft, sind zwei Punkte zu unterscheiden:
- Erbschaftsteuer: richtet sich nach dem Erbzeitpunkt
- Einkommensteuer (Spekulationssteuer): kann beim Verkauf anfallen, entfällt jedoch oft, wenn der Erblasser selbst darin gewohnt hat
Erbschaftsteuer bei mehreren Erben
Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, wird die Erbschaftsteuer anteilig berechnet. Häufig entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann. Uneinigkeit führt nicht selten zu Verzögerungen oder Wertverlusten – etwa bei einer Teilungsversteigerung.
Fazit: Erbschaftsteuer frühzeitig berücksichtigen
Die Erbschaftsteuer ist bei Immobilien ein zentrales Thema. Wer rechtzeitig plant, Freibeträge kennt und den Immobilienwert realistisch einschätzt, kann erhebliche Steuerbelastungen vermeiden oder reduzieren. Gerade in Biberach, Ulm und Memmingen lohnt sich eine frühzeitige Beratung, um wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen und den Nachlass geordnet zu regeln.
