Erbschaftsteuer


Verständlich erklärt

Erbschaftsteuer – verständlich erklärt

Was ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn Vermögen durch eine Erbschaft auf eine andere Person übergeht. Besteuert wird nicht der Nachlass insgesamt, sondern der jeweilige Erwerb des einzelnen Erben. Zum steuerpflichtigen Vermögen zählen neben Geld und Wertpapieren insbesondere Immobilien – häufig der größte Vermögenswert im Nachlass.
Gerade in Regionen mit stabilen Immobilienpreisen wie Biberach an der Riß, Ulm oder Memmingen spielt die Erbschaftsteuer bei geerbten Häusern und Wohnungen eine zentrale Rolle.

Wann fällt Erbschaftsteuer an?

Erbschaftsteuer fällt an, wenn:
  • der Wert des Erbes die gesetzlichen Freibeträge übersteigt
  • der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • oder sich die geerbte Immobilie in Deutschland befindet
Liegt der Immobilienwert unterhalb des Freibetrags, entsteht keine Steuerpflicht.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
  • Ehepartner: 500.000 EUR
  • Kinder: 400.000 EUR pro Kind
  • Enkel: 200.000 EUR
  • Geschwister: 20.000 EUR
  • Nicht verwandte Personen: 20.000 EUR
Gerade bei Immobilien in Ulm oder Biberach kann der Freibetrag schnell ausgeschöpft sein, weshalb eine realistische Wertermittlung entscheidend ist.

Wie wird eine Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet?

Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach dem Bewertungsgesetz. Je nach Objektart kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
  • Vergleichswertverfahren (z. B. Eigentumswohnungen)
  • Sachwertverfahren (z. B. Einfamilienhäuser)
  • Ertragswertverfahren (z. B. vermietete Mehrfamilienhäuser)
Der angesetzte Wert kann vom tatsächlichen Marktpreis abweichen. In vielen Fällen lohnt sich eine professionelle Immobilienbewertung, insbesondere im Raum Memmingen oder Biberach.

Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum

Eine wichtige Ausnahme betrifft das Familienheim:

Ehepartner oder Kinder können eine Immobilie steuerfrei erben,
wenn sie diese unverzüglich selbst nutzen
und die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen
Bei Verstößen gegen diese Frist kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.

Erbschaftsteuer bei Verkauf der Immobilie

Wird eine geerbte Immobilie verkauft, sind zwei Punkte zu unterscheiden:

  • Erbschaftsteuer: richtet sich nach dem Erbzeitpunkt
  • Einkommensteuer (Spekulationssteuer): kann beim Verkauf anfallen, entfällt jedoch oft, wenn der Erblasser selbst darin gewohnt hat
Gerade bei wertvollen Immobilien in Ulm oder Memmingen ist eine saubere steuerliche Trennung dieser Themen wichtig.

Erbschaftsteuer bei mehreren Erben

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, wird die Erbschaftsteuer anteilig berechnet. Häufig entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann. Uneinigkeit führt nicht selten zu Verzögerungen oder Wertverlusten – etwa bei einer Teilungsversteigerung.

Fazit: Erbschaftsteuer frühzeitig berücksichtigen

Die Erbschaftsteuer ist bei Immobilien ein zentrales Thema. Wer rechtzeitig plant, Freibeträge kennt und den Immobilienwert realistisch einschätzt, kann erhebliche Steuerbelastungen vermeiden oder reduzieren. Gerade in Biberach, Ulm und Memmingen lohnt sich eine frühzeitige Beratung, um wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen und den Nachlass geordnet zu regeln.